VORBESTELLUNG ! Alle ICAO-Karten können erst nach Erscheinung ca 20.03.2026 ausgeliefert werden!
ICAO Karte HANNOVER
Motorflug Hannover, Ausgabe 2026
Papier -gefalzt-
Die ICAO-Karte 1:500.000 ist die Standardkarte für die Durchführung von VFR-Flügen und umfasst das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich dem angrenzenden Ausland (mehrfarbig mit Waldaufdruck und Schummerung). Sie enthält alle wichtigen Topografie- und Flugsicherungsangaben wie z.B.:
- Aktuelle Luftraumstruktur und Topografie
- VFR-Meldepunkte
- Flugplätze mit Namen, Ortskennung und Frequenz, Länge und Ausrichtung der Landebahn und Lage der Platzrunde
- FIS-Sektoren mit Frequenzen
- Segelfluggelände, Gelände für Hängegleiter und Ultraleichtflugzeuge,
- Fallschirmabsprunggelände, Freiballonstartplätze (nur noch in der 2022er Edition der Karte vorhanden)
- Funknavigationsanlagen (NDB, VOR, VOR/DME, VORTAC) mit Namen, Frequenz und Kennung im Morsecode
- Luftfahrthindernisse und Maximum Elevation Figures
- Isogonen
- Autobahnbezeichnungen
- Darstellung intensiv genutzter Fallschirmsprunggelände (Fallschirmsprungsymbol plus roter Kreis)
- Gebiete mit Funkkommunikationspflicht (RMZ), Gebiete mit vorgeschriebener Transponderschaltung (TMZ) und Flugplatzverkehrszonen (ATZ)
- Darstellung der Endanflügen von IFR Verkehr an ausgewählten IFR Flugplätzen
Die Luftfahrtkarte ICAO 1:500.000 liefert auf der Rückseite neben einer Übersichtskarte zum Blattschnitt auch folgende Informationen:
- Übersicht zur Luftraumstruktur Deutschlands
- Angaben zu Transponder- und Höhenmesser-Einstellungen
- ATIS-Frequenzen
- Lichtsignale
- Integriertes Koordinatenlineal
EINZELKARTENKAUF:
Wenn Sie nur eine ICAO-Karte kaufen und einen unversicherten (ohne Sendenachweis) Versand per Briefpost für 2.90 Euro wünschen, so wählen Sie bitte rechts im Auswahlfeld "Einzelkauf....". Der Preis reduziert sich dann rechnerisch um 4.00 Euro, da im Warenkorb 6.90 Euro Versandkosten berechnet werden.
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Folgende Luftraummaßnahmen treten ab dem 19. März 2026 in Kraft:
Luftraum (gem. ICAO-Klassifizierung)
- Frankfurt Luftraum C: Erweiterung eines Sektors mit Untergrenze FL85 im südlichen Bereich
- Leipzig Luftraum D(HX) (not CTR): Ergänzung der HX-Regelung um einen turnusgemäßen Zeitfaktor
- Einführung eines Luftraums D (not CTR) Memmingen
- Absenkung des Luftraums E auf eine Untergrenze von 1700 ft AGL im Bereich „Rothaargebirge“
- Redaktionelle Änderungen
Gebiete mit Flugbeschränkungen
- Einrichtung folgender Flugbeschränkungsgebiete:
- ED-R 18 (Ahaus)
- ED-R 19 (Gorleben)
- ED-R 20 (Greifswald / Lubmin)
- ED-R 28 (Annaburger Heide)
- ED-R 29 (Schönewalde)
- Aufhebung der ED-R 39 (Obrigheim)
- Vertikale Änderung ED-R 70 (Holzdorf)
- Laterale Änderung ED-R 137A (Hohenfels)
- Änderung zeitliche Wirksamkeit ED-R 138 (Siegenburg)
- Redaktionelle Änderungen
TMZ (Transponder Mandatory Zone)- Einführung einer jeweils zeitlich begrenzten Dauereinrichtung der TMZ (HX) Erfurt
- Einführung einer jeweils zeitlich begrenzten Dauereinrichtung der TMZ (HX) Leipzig West und Leipzig Ost
- Aufhebung der TMZ Memmingen
- Laterale Anpassungen im westlichen Bereich der TMZ Paderborn inklusive Aufhebung des Sektors mit Untergrenze 4500 ft MSL im Westbereich
- Aufhebung des Segelflugsektors „Warstein“ in der TMZ Paderborn
- Redaktionelle Änderungen
Segelflugsektoren in Lufträumen der Klasse C / D (nicht CTR)
- Redaktionelle Änderungen
Grundlage: NfL 2025-1-3718, NfL 2025-1-3719, NfL 2025-1-3721, NfL 2025-1-3722