Das Marston Universal Dichtmittel ist die zuverlässige Lösung für professionelle Dichtverbindungen unter anspruchsvollsten Bedingungen. Die dauerplastische, hochadhäsive Dichtmasse auf Polyurethan-Basis überzeugt durch ihre außergewöhnliche Beständigkeit gegenüber thermischen, mechanischen und chemischen Belastungen.
Ob im Automotive-Bereich, Maschinenbau oder in industriellen Anwendungen – dieses vielseitige Dichtmittel sorgt dauerhaft für sichere und belastbare Abdichtungen.
Das Marston Dichtmittel bietet eine hervorragende Resistenz gegenüber:
Mineralölen und synthetischen Ölen
Schmierstoffen und Treibstoffen
Additiven und Gasen
Wasser sowie Wasser-Frostschutz-Gemischen
Damit eignet es sich ideal für den Einsatz in kritischen und sicherheitsrelevanten Bereichen.
Perfekt geeignet für verschiedenste Materialkombinationen:
Metall auf Metall
Metall auf Kunststoff
Kunststoff auf Kunststoff
Typische Anwendungen finden sich in:
Automobil- und Motorradtechnik, Maschinen- und Getriebebau, Pumpensystemen, Energieversorgung sowie in der Lebensmittel- und Schwerindustrie.
Dauerplastisch und extrem haftstark
Hohe Temperaturbeständigkeit von -55°C bis +270°C (kurzzeitig bis 300°C)
Beständig gegen zahlreiche Chemikalien und Medien
Verhindert atmosphärische Korrosion
Silikonfrei – ideal für sensible Anwendungen
Hohe Zuverlässigkeit bei dünnen Spaltmaßen bis 0,20 mm
Farbe: Rot
Dichte (25°C): 1,10 g/cm³
Basis: 60–70 % Polyurethan
Lösemittelanteil: 30–40 % (Aceton / Ethylacetat)
Konsistenz: Pastös
Lagerfähigkeit: Unbegrenzt bei Raumtemperatur
Dichtflächen gründlich reinigen
Dichtmittel einseitig auftragen (bei rauen Oberflächen beidseitig)
Ca. 10 Minuten ablüften lassen
Bauteile montieren und nach weiteren 10 Minuten Schrauben nachziehen
1 Tube Marston Universal Dichtmittel (85 g)
Fazit:
Das Marston Universal Dichtmittel ist die perfekte Wahl für alle, die auf langlebige, widerstandsfähige und professionelle Dichtlösungen setzen. Ideal für Werkstatt, Industrie und anspruchsvolle Anwendungen.
mit Farbmarkierungen für Rotax 912, 912 S, 914
